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Was ist die Summe aus 4 und 8?

Flugverbotszone

Drohnen werden immer beliebter - die Sicherheit im Luftverkehr steht jedoch nach wie vor an erster Stelle. Der richtige Umgang mit Drohnen in der Umgebung von Flughäfen ist ausschlaggebend, um Gefährdungen zu vermeiden und Zwischenfälle mit privaten Drohnen zu verhindern. Daher gelten rund um Flughäfen besondere Kontrollzonen in der Luft.

 

Die Kontrollzonen um den Flughafen Lübeck

In einem Umkreis von 1,5 Kilometern um das Flughafengelände gilt eine gesetzliche Flugverbotszone. Dadurch sind Drohnenflüge hier grundsätzlich nicht erlaubt. Innerhalb der Kontrollzone bedarf der Drohnenflug immer eine Freigabe durch die örtliche Flugsicherung.  Flüge in einer Höhe von mehr als 50 Metern innerhalb der Kontrollzone sind grundsätzlich nicht gestattet.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat gemeinsam mit der Deutschen Flugsicherung die Digitale Plattform für Unbemannte Luftfahrt entwickelt, auf welcher alle relevanten Informationen für die unbemannte Luftfahrt und somit das Fliegen von Drohnen zusammengefasst werden.

Informationen zu unbemannter Luftfahrt - dipul.de

Dort finden Sie auch eine interaktive Karte mit allen Gebieten, in welchen das Fliegen einer Drohne nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.

Weitere Informationen der DFS
Baustellen Info