Sie reisen mit Gepäck?
Ihr Gepäck am Flughafen Lübeck
Am Flughafen der kurzen Wege ist die Gepäckabfertigung eine Leichtigkeit. Das Aufgabegepäck wird am Check-in Schalter in der Abflughalle aufgegeben. Kurze Wartezeiten und das Abholen Ihres Gepäcks direkt in unserer Ankunftshalle erleichtern Ihre Reise.
Falls Ihr Gepäck nicht angekommen oder beschädigt ist, wenden Sie sich bitte direkt vor Ort an einen unserer Mitarbeiter.
Bestimmungen der Airlines
Sowohl für das Aufgabegepäck als auch das Handgepäck gelten Regeln und Bestimmungen. Informieren Sie sich bei der Buchung oder spätestens vor Antritt Ihrer Reise über die geltenden Gepäckbestimmungen. Akkus, Powerbanks und Laptops gehören beispielsweise ins Handgepäck. Unter den folgenden Links können Sie die Vorschriften ihrer Airline nachlesen:
Diese Gegenstände dürfen im Reisegepäck grds. nicht mitgeführt werden.
Sperrgepäck
Sie reisen mit Sport- oder Sperrgepäck? Dafür gelten andere Regelungen als für das reguläre Aufgabegepäck. Daher wird es am Flughafen Lübeck gesondert behandelt. Die Abgabe erfolgt vor Abflug am Sperrgepäckschalter in der Nähe der Check-in Schalter.
Informieren Sie sich vor Ihrer Reise bei der entsprechenden Airline über Bestimmungen zu Sperrgepäck und dessen Verpackung.
Lost & Found
Sie vermissen Ihr Gepäck oder dieses wurde auf der Reise beschädigt? Wichtig: Bitte melden Sie sich direkt nach der Landung in der Ankunft beim Lost & Found Schalter. Dieser befindet sich gleich neben dem Kofferband. Andernfalls finden Sie uns an der Flughafeninformation im Check-in Bereich.
Telefonisch erreichen Sie uns unter +49 (0)451 3171 3290
sowie per E-Mail: Lost & Found.
Fundsachen
Vermissen Sie einen Gegenstand, den Sie am Flughafen Lübeck oder im Flugzeug nach Lübeck Blankensee verlegt haben könnten? Oder haben Sie einen Gegenstand auf dem Flughafengelände gefunden, den Sie gerne abgeben möchten? Bitte wenden Sie sich während unserer Öffnungszeiten an unsere Mitarbeiter am Airport-Service, um mögliche Fragen zu klären und die Voraussetzungen/Bedingungen für eine Abholung zu besprechen. Diese finden Sie im Terminalgebäude in der Check-In Halle.
Rechtliche Grundlage: Es gilt §978 des BGB.
Gefundene und bei uns abgegebene Gegenstände werden für eine Dauer von 6 Monaten von uns aufbewahrt.