Einführung Einreise-/Ausreisesystem (EES)
Wer wird im EES registriert?
Registriert werden im EES Nicht-EU-Staatsangehörige, die für einen Kurzaufenthalt (bis zu 90 Tage während eines Zeitraums von 180 Tagen) in europäische Länder reisen, in denen das EES eingesetzt wird.
Die Daten der Reisenden werden unabhängig davon, ob diese Personen ein Visum für einen Kurzaufenthalt benötigen oder visumfrei reisen, im EES erfasst. Bestimmte Reisende sind von der Registrierung befreit (siehe Abschnitt „Ausnahmen“). Einreiseverweigerungen werden ebenfalls im System erfasst. Das EES wird keine neuen Anforderungen für Personen einführen, die sich in Europa frei bewegen können.
Welche Daten werden vom EES erhoben?
• Personenbezogene Daten, die aus dem Reisedokument hervorgehen, u. a. der vollständige Name, das Geburtsdatum und die Staatsangehörigkeit;
• Datum und Ort jeder Einreise in die 29 europäischen Länder, die das EES nutzen, und jeder Ausreise aus ihnen;
• Biometrische Daten wie Gesichtsbild und/oder Fingerabdrücke;
• Gegebenenfalls Angaben zur Einreiseverweigerung.
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