Flughafen Ausweisstelle
Am Flughafen Lübeck ist die Ausweisstelle zuständig für Antrag und Ausstellung der Flughafenausweise. Diese müssen schriftlich beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass pro Person jeweils ein eigenständiger Antrag gestellt werden muss, Sammelanträge sind nicht zulässig.
Antrag auf Erteilung einer Zutrittsberechtigung:
Seit dem 01. Januar 2013 ist Hamburg aufgrund einer staatsvertraglichen Regelung für die Zuverlässigkeitsüberprüfungen des Landes Schleswig-Holstein zuständig. http://www.hamburg.de/bwvi/luftsicherheit/
Seit dem 01.09.2026 gilt am Flughafen Lübeck eine neue Ausweisordnung im Rahmen des Luftsicherheitsprogramms. Nachfolgend finden Sie die öffentliche Fassung der Ausweisordnung sowie die zugehörigen Merkblätter zum Download.
Merkblatt zum Flughafensicherheitsausweis
Merkblatt zur Mitnahmeberechtigung von Personen
Merkblatt zur verantwortlichen Begründung eines Flughafensicherheitsausweises
ausweis@flughafen-luebeck.de